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   FG Hessen, 10.05.2012 - 5 K 2338/08   

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https://dejure.org/2012,12407
FG Hessen, 10.05.2012 - 5 K 2338/08 (https://dejure.org/2012,12407)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.05.2012 - 5 K 2338/08 (https://dejure.org/2012,12407)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 5 K 2338/08 (https://dejure.org/2012,12407)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG § 3 Nr. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 GrEStG bei nicht aus Anlass einer Scheidung erfolgtem Erwerb durch einen früher miteinander verheirateten Miteigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 3 Nr. 5
    Grunderwerbsteuerbefreiung wegen scheidungsbedingter Vermögensauseinandersetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuerbefreiung wegen scheidungsbedingter Vermögensauseinandersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Grunderwerbsteuer - Vermögensübertragung wegen Scheidung ist steuerfrei

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuerfreier Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten nur bei durch die Scheidung veranlasster Vermögensübertragung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreiheit bei Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten ist nur dann nicht grunderwerbsteuerpflichtig, wenn die Scheidung Anlass für die Vermögensübertragung war

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten ist nur dann nicht grunderwerbsteuerpflichtig, wenn die Scheidung Anlass für die Vermögensübertragung war.

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten ist nur dann nicht grunderwerbsteuerpflichtig, wenn die Scheidung Anlass für die Vermögensübertragung war.

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Grundstückserwerb vom Ex-Ehegatten erfordert Scheidungsursache

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten ist nur dann nicht grunderwerbsteuerpflichtig, wenn die Scheidung Anlass für die Vermögensübertragung war

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Grundstückserwerb vom früheren Ehegatten ist nur dann nicht grunderwerbsteuerpflichtig, wenn die Scheidung Anlass für die Vermögensübertragung war.

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Scheidung: Keine Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Miteigentum

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1874
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.03.2011 - II R 33/09

    Zur Steuerbefreiung des Grundstückserwerbs im Rahmen der

    Auszug aus FG Hessen, 10.05.2012 - 5 K 2338/08
    Hierzu hat der Bundesfinanzhof - BFH - im Urteil vom 23. März 2011 II R 33/09, Bundessteuerblatt II 2011, 980, unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien (Bundestags-Drucksache-BTDrucks- 9/251, S. 189) und die Ausführungen von Kesseler (Die grunderwerbsteuerliche Behandlung des Familienwohnheims nach der Scheidung, Deutsches Steuerecht 2010, 2173 ff) dargelegt, dass § 3 Nr. 5 GrEStG in sachlicher Hinsicht alle Erwerbe aus Anlass der Ehescheidung von der Steuer befreit.

    Ein langer Zeitraum zwischen Scheidung und Grundstücksübertragung kann jedoch darauf hindeuten, dass eine scheidungsbedingte Vermögensauseinandersetzung nicht mehr vorlag (BFH Urteil II R 33/09 a.a.O. unter II 2 a, aa) der Gründe).

  • FG Münster, 31.01.2001 - 8 K 4723/97

    Vorliegen einer Vermögensauseinandersetzung bei Grundstückverkauf an früheren

    Auszug aus FG Hessen, 10.05.2012 - 5 K 2338/08
    38 Damit sind Vermögensauseinandersetzungen, die zwar zeitlich nach einer Ehescheidung erfolgen, jedoch auf keinem zwingenden familienrechtlichen Hintergrund (vgl. Fumi in der Anmerkung zum Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31. Januar 2001, 8 K 4723/97 GrE, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 706, 708) beruhen, nicht von der GrESt befreit.
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2015 - 15 K 4021/13

    Grunderwerbsteuer

    Die Vermögensauseinandersetzung hat ihre Ursache in der Scheidung, wenn zwischen Ehescheidung und Grundstücksübertragung Kausalität besteht (Hessisches Finanzgericht [FG], Urteil vom 10.05.2012 - 5 K 2338/08 -, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2012, 1874; Kesseler, Deutsches Steuerrecht [DStR] 2010, 2173).

    Damit sind Vermögensauseinandersetzungen, die zwar zeitlich nach einer Ehescheidung erfolgen, jedoch auf keinem zwingenden familienrechtlichen Hintergrund beruhen, nicht von der Grunderwerbsteuer befreit (Hessisches FG, Urteil vom 10.05.2012 - 5 K 2338/08 -, a.a.O.).

    Ein langer Zeitraum zwischen Scheidung und Grundstücksübertragung kann jedoch darauf hindeuten, dass eine scheidungsbedingte Vermögensauseinandersetzung nicht mehr vorliegt (BFH, Urteil vom 23.03.2011 - II R 33/09 -, a.a.O.; BFH, Urteil vom 20.12.2011 - II R 42/10 -, BFH/NV 2012, 1177; Hessisches FG, Urteil vom 10.05.2012 - 5 K 2338/08 -, a.a.O.; Meßbacher-Hönsch, in Boruttau, a.a.O., § 3 Rn. 391; Pahlke, GrEStG, 5. Aufl. 2014, § 3 Rn. 225).

  • FG Nürnberg, 28.04.2020 - 4 K 1791/18

    Grunderwerbsteuer bei Eigentumswohnung

    Dabei ist aber zur Vermeidung einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Ausweitung der Befreiungsvorschrift auf sämtliche Vermögensauseinandersetzungen mit Grundstücken nach einer Ehescheidung darauf abzustellen, dass diese Auseinandersetzung durch die Scheidung "notwendig" geworden ist (so die Gesetzesbegründung in BTDrucks. 9/251 a.a.O; vgl. hierzu auch FG Hessen, Urteil vom 10.05.2012, 5 K 2338/08, EFG 2012, 1874).
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